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Strategische und taktische Asset Allokation

In der beruflichen Vorsorge geht es darum, moderates Risiko einzugehen und vorallem grosse Verluste zu vermeiden. Wir zeigen Ihnen gerne verschiedene Möglichkeiten auf, Ihr Vermögen respektive das Vermögen Ihrer Destinatäre geschickt zu verwalten. Aktiv und breit diversifiziert, kombiniert mit einem hohen Kostenbewusstsein.

Reto Linder ist seit 2012 im Beirat der Firma Finatris AG, seit 2016 YukkaLab. Gerne informieren wir Sie unverbindlich über diesen neuen Standard im Asset Management www.finatris.com

 

Pensionskasseneinkauf versus Marktanlagen

Die Frage, ob ein Pensionskasseneinkauf im Vergleich zu Marktanlagen tatsächlich vorteilhaft ist, kann nicht generell beantwortet werden. Die kantonalen Steuergesetzgebungen führen dazu, dass die ermittelten Nachsteuerrenditen von Pensionskasseneinkäufen wesentliche Unterschiede ausweisen, und dass Marktanlagen in dieser Beziehung oftmals mithalten können. Das von uns entwickelte Berechnungstool ermittelt objektiv die «Vorsteuer- und Nachsteuerrendite» von Pensionskasseneinkäufen im Vergleich zu nachhaltigen Marktanlagen.

Ferner sind Pensionskasseneinkäufe grundsätzlich als Investitionen zu betrachten. Somit ist der Aspekt «Verfügbarkeit und Liquidität» zu beachten. Pensionskasseneinkäufe sind bis zur Pensionierung gebunden; ausgenommen ist der vorzeitige Bezug für Wohneigentum. Im Todesfall vor dem Schlussalter fehlt zudem die Rückgewähr ganz oder teilweise, weil die betreffende Einkaufssumme als «Barwertaufstockung» bei den planmäßig versicherten Hinterbliebenenrenten verwendet wird. Die damit verbundene Reduktion der Risikobeiträge führt in der Regel zu kleineren Arbeitnehmerbeiträgen und damit zu einer entsprechenden Reduktion der Steuerabzüge.

 

Auflösbare Freizügigkeitsguthaben versus Marktanlagen

Freizügigkeitsguthaben können (unter bestimmten Voraussetzungen) frühestens ab dem 60. Altersjahr, müssen aber spätestens bei erreichen des 70. Altersjahres bezogen werden. Es ist bekannt, dass Freizügigkeitskonten eher restriktiv verzinst werden.

Die Alternative - auflösen des Freizügigkeitskontos und Investition des Guthabens in nachhaltige Marktanlagen - bringt in den meisten Fällen eine spürbare Besserstellung in Bezug auf die betreffende Vorsteuer- und nachsteuerrendite. Beachtet man ferner den Umstand, dass Freizügigkeitskonti nur als «ganzes» aufgelöst bzw. weitergeführt werden können, so bringt die erwähnte Alternativregelung auch eine weitgehende Flexibilität im Bereich «Verfügbarkeit und Liquidität» mit sich.

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